Kein Plagiat & Urheberrecht
Urheberrecht verstehen und richtig anwenden, damit Plagiate vermieden werden
Diebstahl geistigen Eigentums ist strafbar ^
Das Plagiat ist eine Verletzung des Urheber:in-, Patent-, oder Geschmacksmusterrechts. Dabei wird das geistige Eigentum Dritter als eigenes ausgegeben. Dies hat strafrechtliche Folgen: Ein Plagiat zu begehen ist ein Tatbestand, der eine Strafverfolgung nach sich zieht, da ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte der:des Urheber:in vorliegt.
Damit ist ein Plagiat kein Kavaliersdelikt, der nicht so schlimm wiegt. Ein Plagiat in einer Arbeit an einer Hochschule führt nicht nur zu hochschulrechlichen Konsequenzen - wie dem Verlust des Prüfungsantrittes bis hin zur Kündigung des Ausbildungsvertrages und Aberkennung des akademischen Titels - sondern wird auch strafrechtlich verfolgt.
Das Urheberrecht bleibt immer bei der\dem "Schöpfer:in" und allen Miturheber:innen. Das Urheberrecht kann also nicht übertragen werden. Die Verwertung und Nutzung kann jedoch vertraglich an Dritte weitergegeben werden.
Dies gilt auch für studentische Arbeiten, an denen die jeweiligen Studierenden als "Schöpfer:innen" immer das Urheberrecht behalten
Beispiel für Verwertungs- und Nutzungsrechte:
Art | UrhG Deutschland | UrhG Österreich |
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Vervielfältigungsrecht | §16 | §15 |
Verbreitungsrecht | §17 | §16 |
Ausstellungsrecht | §18 | |
Vermieten & Verleihen | §27 als Vergütung für... | §16a |
Senderecht | §20 | §17 |
Vortrags-, Aufführung- und Vorführungsrecht | §19 | §18 |
Recht auf öffentliche Zugänglichmachung / Zurverfügungsstellungsrecht | §19a | §18a |
Ausnahme Zitieren ^
Richtig angewendetes Zitieren ist in den Urheberrechtsgesetzen eine "Schranke", welche die Nutzung von Texten, Bildern und anderen Daten Dritter - unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ohne einen Lizenzvertrag.
Grundlage für die Notwendigkeit des Zitates bei Übernahme vom Gedankengut und Werken Dritter bilden die Urheberrechts-Gesetze der jeweiligen Länder. Gemeinsam haben die Urheberrechts-Gesetze im deutschsprachigen Raum (Österreich, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein), dass urheberrechtlich geschützte Werke zitiert werden dürfen, wenn sie zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung in einem eigenständigen z.B. wissenschaftlichen Werk dienen. (§51 UrhG (Deutschland)1 , §42 UrhG (Österreich)2 , Art. 25 URG (Schweiz)3, Art. 27 URG (Liechtenstein)4).
Die Verwendung von Ideen, Erkenntnissen, Aussagen und Ergebnissen Dritter ist damit in Ihrer wissenschaftlichen Arbeit möglich, wenn alle folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
-
das zitierte Werk muss bereits veröffentlicht sein (unveröffentlichte oder geheime Werke können nicht zitiert werden)
-
mein Werk (in dem ein Zitat eingebaut wird) ist eine eigenständige, unterscheidbare "Schöpfung" mit über das Alltägliche hinausgehendem Inhalt
-
der Zweck des Zitates dient als Beleg und Beweis für eigene Ausführung; eine Verbindung zu eigenen Überlegungen, Erkenntnissen, Behauptungen, ... muss gegeben sein!
-
das Zitat ersetzt nicht einen eigenen Text, sondern ist immer eingebettet in eine entsprechende inhaltliche Auseinandersetzung; die eigenen Inhalte stehen im Mittelpunkt und nicht das Zitat!
-
das Zitat ist nur so umfangreich wie mindestens notwendig
-
es muss eindeutig erkennbar sein, dass genau dieses Zitat wichtig als Beleg bzw. Beweisführung für die eigenen Aussagen sind; dies gilt besonders bei der Verwendung von Bildern oder längeren Textpassagen
Die Urheberrechtsgesetze in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein verlangen zum Zitieren die Kennzeichnung der Urheberschaft in einer Quellenangabe. Dies muss so genau wie möglich sein. Zumindest muss die Quelle und damit die Urheberschaft exakt identifiziert werden können (§63 UrhG (Deutschland)1, §42 UrhG (Österreich)2, Art. 25 URG (Schweiz)3, Art. 27 URG (Liechtenstein)4)
Umfang des Zitates | Erläuterung |
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Kleinzitat | ein Satz oder ein kurzer Abschnitt aus einem längeren Text |
Großzitat | vollständiger Text bzw. Bild |
Richtiges Zitieren ist also keine verrückte Angewohnheit der Wissenschaft oder gar eine Gängelung von Studierenden, sondern eine gesetzlich verankerte Pflicht, um überhaupt urheberrechtlich geschützte Aussagen und Erkenntnisse verwenden zu dürfen.
Bei Plagiaten droht daher nicht nur eine negative Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeit. Es schließen sich strafrechtliche Konsequenzen aus der Verletzung des Urheberrechts und dem Diebstahl geistigen Eigentums an.
Besonderheit Bilder ^
Bei Bildern handelt es sich um Groß- bzw. Vollzitate. Hierbei sind weitreichendere Bestimmungen zu beachten:
-
meist ist keine Veränderung erlaubt (wichtig ist hierzu die Beachtung des durch die:den Urheber:in eingeräumten Nutzungsrechts)
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ein Bild als Zitat darf nicht als Ausschmückung dienen, sondern muss immer im Kontext zu dem eigenen Text bzw. Inhalt stehen. Dies muss auch um Verhältnis des Umfangs von Bild-Zitat und eigenem Text deutlich werden!
Auch bei eigenen Aufnahmen gibt es Rechte zu beachten:
Art des Rechts | Ausnahme bzw. Möglichkeit der Verwendung |
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Gebäude: Urheberrecht der Architekt:innen | Außenaufnahmen aus dem öffentlichen Raum genießen die Panoramafreiheit und dürfen erstellt werden. Fotos aus Innenräumen müssen immer(!) genehmigt bzw. lizenziert / vertraglich erlaubt werden. |
Menschen: Recht am eigenen Bild | sind Personen auf dem Bild identifizierbar, muss von diesen eine Genehmigung zur Verwendung des Bildes vorliegen. Hierfür müssen Art und Umfang der Verwendung genau benannt und die Möglichkeit der späteren Zurücknahme der Einwilligung gegeben sein. |
Produkte: Urheberrecht des Unternehmens: | Produktbilder benötigen die Nutzungs-Genehmigung des Herstellers |
Urheberrecht in Wissenschaft & Lehre ^
Für Wissenschaft und Lehre gelten in allen Urheberrechtsgesetzen "Schranken" d.h. Erleichterungen für den Einsatz von urheberrechtlich geschützten Quellen. Dafür müssen meist folgende Regelungen erfüllt sein:
- geschlossener Teilnehmer:innen-Kreis
- alle Quellen werden nachvollziehbar zitiert
- Lehrbücher dürfen nicht ohne Genehmigung zitiert werden
- das Zitat darf nicht "schmückendes Beiwerk" sein
- das Zitat darf eigene Inhalte nicht ersetzen
- das Zitat muss immer im Kontext diskutiert, besprochen,... werden
Creative Commons ^
Um die Nutzung von Werken zu erleichtern, hat die Organisation Creative Commons standardisierte Lizenzverträge und Nutzungsrechte entwickelt. Genutzt werden diese gerne bei Bildern, Texten, Videos und Musik. Die Inhalte dieses Kompendiums sind z.B. BY-SA (ausgenommen sind zitierte Quellen!). Damit dürfen sie mit Namensnennung für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke genutzt und verändert, müssen aber mit der gleichen Lizenz weitergegeben werden. Eine Lizenz- bzw. Nutzungsgebühr muss nicht an die Urheber:innen gezahlt werden, wenn die angegeben Nutzung eingehalten wird.
Icon + Kürzel | Beschreibung |
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BY |
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BY-SA |
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BY-ND |
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BY-NC |
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BY-NC-SA |
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BY-NC-ND |
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Nur die Lizenzen "kein Copyright", BY und BY-ND werden als "free cultural work", also tatsächlich freie Werke angesehen
Suche nach Creative Commons Inhalten ^
Es ist nicht immer leicht, Inhalte mit Creative Common oder vergleichbaren Lizenzmodelle im Internet zu finden. Die Internetsuchmaschinen können ausschließlich Quellen anzeigen, welche in den Meta-Informationen auch ein entsprechende Lizenzmodell beinhalten oder in Datenbanken gespeichert sind, welche Lizenzmodelle anzeigen können.
Im folgenden habe ich eine nicht kleine Liste von möglichen Suchmaschinen und Datenbanken gelistet:
Wikipedia & Wikimedia
Creative Commons
Bilder Datenbanken mit Creative Commons bzw. gemeinfreien Lizenzen
Auswahl:
flickr
Die Bilderdatenbank flickr zeigt die entsprechenden Lizenzen für die jeweiligen Bilder an und ermöglicht Suchfilter für ausgewählte Lizenzoptionen.
Youtube
Auf Youtube können Videos als Creative Commons BY, also mit Namensnennung gespeichert werden. Eine Bearbeitung und kommerzielle wie auch nicht kommerzielle Nutzung und Weitergabe mit einer beliebigen Lizenz ist möglich. Unter den Filter-Einstellungen der Suche lassen sich ausschließlich CC-BY Videos auswählen.
Die Google Bildersuche unterscheidet folgende Lizenzmodelle, welche den Creative Commons ähnlich sind:
Google Bildersuche | vergleichbare Creative Commons Lizenzen |
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zur Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet | BY |
zur Wiederverwendung gekennzeichnet | BY-ND |
zur nicht kommerziellen Wiederverwendung mit Veränderung gekennzeichnet | BY-NC |
zur nicht kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet | BY-NC-ND |
Qwant
Auch die Bildersuche bei Qwant lässt eine differenzierte Suche nach unterschiedlich lizensierten Bildern zu:
Qwant Bildersuche | vergleichbare Creative Commons Lizenzen |
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Öffentliche Domain | CC-0 |
Nicht-kommerzielle Vervielfältigung und Wiedergabe | BY-ND-NC |
Reproduktion und Weitergabe | BY-ND |
Nicht-kommerzielle Vervielfältigung, Weitergabe und Modifikation | BY-NC |
Reproduktion, Weitergabe und Modifikation | BY |
Speichern von Creative Commons Inhalten
Beim Speichern von Inhalten, die dann unter Creative Commons Lizenzen zur Nutzung weitergegeben werden, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Inhalte auch die entsprechende Lizenz ermöglichen.
Arten von Plagiaten ^
Es gibt verschiedene Arten von Plagiaten, welche im Folgenden mit Beispielen erläutert sind:
Arten von Plagiaten | Beispiel-Plagiate zu den unten dargestellten Originalquellen 5, 6, 7 |
Optimierte Zitate |
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wörtliche Übernahme von Texten oder Textteilen in der Original- oder in veränderter Reihenfolge ohne Quellenangabe | Falsch: Der Begriff Nutzer:innen-Zufriedenheit ist sehr weit gefasst. | Besser: Die Autor:innen Huber, Koch, Busko stellen in Ihrer Analyse fest, dass Nutzer:innen-Zufriedenheit ein Oberbegriff für verschiedene Aspekte im Gebäude ist (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2). |
Übersetzungen ohne Quellenangabe | Falsch: Der Begriff Nutzer:innen-Zufriedenheit ist sehr weit gefasst. | Besser: Huber, Koch, Busko stellen fest, dass Nutzer:innen-Zufriedenheit ein Oberbegriff für verschiedene Aspekte im Gebäude ist (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2). |
wörtliche Übernahme von Texten oder Textteilen bei Kennzeichnung als vergleichendes, sinngemäßes Zitat | Falsch: Es existiert kein einheitliches Fragebogendesign (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.10). | Besser: Huber, Koch, Busko stellen fest, dass unterschiedliche Fragebögen vorhanden sind (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.10). |
Paraphrasierung von Inhalten (= Inhalte Dritter in eigenen Worten wiederholen bzw. wiedergeben) ohne Quellenangabe | Falsch: Studien belegen, dass die Temperatur eine große Bedeutung für die Nutzer:innen-Zufriedenheit in Wohngebäuden hat. | Besser: Huber, Koch, Busko zeigen in Ihrer Analyse von internationalen Studien, dass die Temperatur eine große Bedeutung für die Nutzer:innen-Zufriedenheit in Wohngebäuden hat (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.8). |
Übernahme von Ideen ohne Quellenangaben | Falsch: Nutzer:innen-Zufriedenheit wird in der Literatur nicht eindeutig definiert. | Besser: Huber, Koch, Busko stellen fest, dass Nutzer:innen-Zufriedenheit in der Literatur nicht eindeutig definiert wird (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2). |
Übernahme von Zitaten aus Sekundärquellen ohne Verweis auf die Sekundärquelle (Hinweis: Zitate von Zitaten sollten sowieso weitestgehend vermieden werden!) | Falsch: Zanuzdana et al. (2012) behandeln den Bereich Wohnen. Perez et al. (2001) konzentrieren sich auf die Wohnzufriedenheit älterer Menschen. | Besser: Huber, Koch, Busko verweisen auf Ergebnisse in verschiedenen Nutzungsarten (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.2). Oder: Zanuzdana et al. behandeln den Bereich Wohnen (Vgl. Zanuzdana et al., 2012, zitiert nach Huber, Koch, Busko, 2014, S.2). |
Übernahme von Strukturen (z.B Gliederung oder Reihenfolge von Aufzählungen / Bulletpoints) | Falsch: Folgende Erkenntnisse finden sich in der Literatur (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S. 10): • Fragebögen sind eine häufige Mess-Methode • es existiert keine normierte Befragung Falsch: Folgende Erkenntnisse finden sich in der Literatur: • Fragebögen sind eine häufige Mess-Methode • es existiert keine normierte Befragung (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S. 10) |
Möglich: Huber, Koch, Busko behauten: • Fragebögen sind eine häufige Mess-Methode (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S.10) • es existiert keine normierte Befragung (Vgl. ebd.) Besser: Für Huber, Koch, Busko sind Fragebögen eine häufige Mess-Methode. Zudem existieren aus Ihrer Sicht keine normierten Befragungen (Vgl. Huber, Koch, Busko, 2014, S. 10) |
Literaturverwaltungs-Tools helfen Plagiate zu vermeiden ^
Die konsequente Nutzung von Literaturverwaltungs-Tools kann dabei helfen unbeabsichtigte Plagiate zu vermeiden. Ich empfehle gleich beim ersten Lesen der verwendeten Literatur mit den Tool zu arbeiten. Dabei sollten bereits zu diesem Zeitpunkt Textmarkierungen, Kommentare aber vor Allem kurze Zusammenfassungen der relevanten Inhalte und Textabschnitte in das gewählte Tool integriert werden. Wenden Sie die in diesem online-Kompendium vorgestellte Quellenarbeit bereits bei diesen Zusammenfassungen an. So wird immer deutlich, wo ein Zitat beginnt und wo dies endet.
Literatur ^
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Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) idF d. Beschlussfassung vom 09.09.1965 (BGBl. I S. 1273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2018 (BGBl. I S. 2014) m.W.v. 05.12.2018 bzw. 01.01.2019 (Deutschland) ↩ ↩
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Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) idF d. Kundmachung vom 22.08.2009 BGBl. Nr. 111/1936 (Österreich) ↩ ↩
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Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) idF v. 09.10.1992 (AS 1993 1798) (Schweiz) ↩ ↩
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Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) idF d. Beschlussfassung vom 19.05.1999 (LGBI 1999.160) (Liechtenstein) ↩ ↩
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Original-Text 1: The term user satisfaction is very broad and differs for different types of buildings. Zanuzdana et al. (2012) give a short literature overview of the field of housing and residential satisfaction. In the field of housing different specializations can be found. E.g. Perez et al. (2001) focus their research and literature overview on the residential satisfaction of senior citizens. Muhammad et al. (2013) focus on the wellbeing in higher education institutions, which they subsequently review in their literature.
Huber, C., D. Koch und S. Busko, 2014. An International Comparison of User Satisfaction in Buildings from the Perspective of Facility Management. In: International Journal of Facility Management, 5(2). S.2 ↩ -
Original-Text 2: The present systematic review analyses the approaches and results of international studies on the topic of user satisfaction. Below an overview summarizes the most important results:
• A growing interest in recent years in the subject “user satisfaction” and related topics was examined.
• Fewer studies give an overview of different countries.
• The studies mainly focus on a single type of building.
• No comparison between building types and countries is shown.
• Questionnaires are by far the most common collection type.
• There is no uniform questions design.
• The examined target is defined differently for different building typologies and the common target “user satisfaction” is followed by “productivity” and the small but significant proportion of "customer - or clientele loyalty".
• Explanatory variables cannot be clearly identified in the studies.
• Explanatory variables differ for different building types.
• The detection of criteria does not reflect the importance of the criteria as an influence on user satisfaction.
Huber, C., D. Koch und S. Busko, 2014. An International Comparison of User Satisfaction in Buildings from the Perspective of Facility Management. In: International Journal of Facility Management, 5(2). S.10 ↩ -
Original-Text 3: A comparison of the correlation coefficients of individual studies has been impossible due to the large differences in the survey design. For this reason we weighed the most important results and compared them. Figure 7 shows that in all studies of office buildings, where temperature sensation as a variable had been examined, a high influence on user satisfaction could be noticed. This was the case in just 60% of the studies which examined the variable "temperature" on user satisfaction in residential real estate, this, however, with a high impact.
Huber, C., D. Koch und S. Busko, 2014. An International Comparison of User Satisfaction in Buildings from the Perspective of Facility Management. In: International Journal of Facility Management, 5(2). S.8 ↩