Vorwissen & Vorkenntnisse

Fragen und Antworten rund um die Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorkenntnissen sowie das benötigte Vorwissen für das Masterstudium


 

 Vielleicht hast du bereits Vorkenntnisse in deinem Studienbereich. Was du dir anrechnen bzw. anerkennen lassen kannst, welche Unterlagen du dafür vorweisen musst und wie der Prozess der Genehmigung abläuft, wird in diesem FAQ geklärt. Generell steht dir die Anrechnung bzw. Anerkennung bei Vorkenntnissen aus einem anderen Studium, aus einer Berufsausbildung oder Weiterbildung wie auch bei entsprechende Praxiserfahrung zu. Nutze die Antworten in diesem Bereich, um selbst zu checken, was für dich möglich ist. Im Masterstudium bauen Inhalte auf Vorkenntnissen auf. Hier erfährst du welche Grundlagen vorausgesetzt werden und wie du diese erwerben kannst.

 

 

Themen & Inhalt



 

 


 

 

vorausgesetzte Vorkenntnisse im Bachelor-Studium ^ 

Wie kann ich mich auf mein Bachelor-Studium vorbereiten? ^ 

#Antwort: Grundkenntnisse prüfen und vertiefen

Für das Bachelor-Studium sind keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich. Alle relevanten Kompetenzen für den Beruf im Fachbereich werden über die Semester in den einzelnen Modulen gelehrt und erworben. Deshalb gibt es vor dem Bachelor-Studium keine abzuarbeitende Literaturliste oder vergleichbares.

Folgende allgemeine Grundkenntnisse werden vorausgesetzt und sind zum Studieren wichtig:

  • Anfertigen von Mitschriften
  • Selbstorganisation & Zeitmanagement
  • Kommunikations-Software / Email (inkl. Empfänger in CC & BCC, Betreff, Anrede, Signatur, Einbinden von Anlagen, Konventionen beim Versand als TXT-only)
  • Office-Software
    • Textverarbeitung (inkl. Formatvorlagen, Kopf- & Fußzeilen, Fußnoten, Verzeichnisse)
    • Tabellenkalkulation (inkl. Standard-Funktionen, Verknüpfungen, Auswahl von Zellen)
    • Präsentationen (inkl. Standard-Layout, Hintergrund, Positionierung & Bearbeiten von Bildern, Standard-Animationen, Export als pdf & Video)
    • pdf (inkl. Umwandeln in pdf, Anmerkungen & Texteingaben)
  • Dateimanagement (inkl. Datei-Namen, Ordner-Struktur, zip)
  • Mathematik (inkl. Grundrechenarten & Mengenlehre, Lösen von Gleichungen)
  • Englisch (GER Niveau B2)

Sollten hier fehlende Kompetenzen oder Unsicherheiten vorliegen, empfiehlt es sich diese vor dem Studium zu verbessern. Hier helfen z.B. die zahlreichen online-Lernmedien auf den frei zugänglichen Videoplattformen.


vorausgesetzte Vorkenntnisse im Master-Studium ^ 

Ich bin Quereinsteiger:in. Welche Vorkenntnisse werden im Masterstudium vorausgesetzt? ^ 

#Antwort: Quereinstieg sehr gut möglich und erwünscht; kein fachbezogenes Studium zwingend vorausgesetzt

Grundsätzlich ist das Masterstudium auch für Quereinsteiger:innen möglich (und dies ist sogar sehr gewünscht!), welche in ihrem 1. Studium keinen oder nur einen geringen Immobilienbezug hatten. Alle Fragen zu Zulassungs-Voraussetzungen finden Sich auf der offiziellen Homepage der Studiengänge und beantwortet das Bewerbungs- & Aufnahme-Team.

Für vertiefende Fachkenntnisse haben wir Standardwerke zusammengestellt, die im Selbststudium bearbeitet werden können. Die Literatur ist keine verpflichtende Quelle sondern ein Vorschlag zum Angebot Wissen vor dem Beginn des Masterstudiums aufzubauen. Das darüber erlangte Wissen hilft für das Verständnis der einzelnen Lehrinhalte. Generell beantworten alle Lektor:innen Fachfragen und helfen bei Wissenslücken weiter.

Fachgebiet Facility- & Immobilienmanagement Literaturvorschlag
Immobilien­wirtschaft Allgemein GONDRING, H., 2013. Immobilien­wirtschaft: Handbuch für Studium und Praxis. München: Vahlen
Immobilienentwicklung DIEDERICHS, C. J., 2006. Immobilienmanagement im Lebenszyklus: Projektentwicklung, Projektmanagement, Facility Management, Immobilienbewertung. Berlin: Springer
Immobilienfinanzierung WALCH, P. und K. Weichselbaum, 2013. Handbuch Immobilienfinanzierung. Wien: Linde Verlag
Immobilienrecht ARTNER, S. und K. Kohlmaier, 2014. Praxishandbuch für Immobilienrecht. Wien: Linde Verlag
Immobilienmanagement MALLOTH, T., 2013. Immobilienmanagement Österreich. Wien: ÖVI Immobilienakademie
Bautechnik KRASS, J., B. Mitransky und G. Rupp, 2013. Grundlagen der Bautechnik. Haan-Gruiten: Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer
Bauzeichnen NEKOLA, V., 2014. Planzeichnen: Essenzielle Grundlagen. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag
Bauphysik LIERSCH K. und N. Langner, 2015. Bauphysik: Wärme, Feuchte, Schall. Berlin: Beuth
Facility Management Allgemein KRIMMLING, J., 2013. Facility Management: Strukturen und methodische Instrumente. Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag
Alternativ: HELLERFORT, M., 2006. Handbuch Facility Management. Berlin: Springer-Verlag
Technische Gebäudeausrüstung DANIELS, K. (2013). Advanced Building Systems: A Technical Guide for Architects and Engineers. Basel: Birkhauser Verlag
Präsentationen REYNOLDS, G., 2013. Zen oder die Kunst der Präsentation: Mit einfachen Ideen gestalten und präsentieren. Heidelberg: dpunkt.verlag

Für den Master-Studiengang Energiewirtschaft gibt es keine Literaturliste. Bitte wenden Sie sich hier an die jeweiligen Lektor:innen in der ersten Lehreinheit.


Möglichkeiten zur Anrechnung von Vorkenntnissen (Bachelor- & Masterstudium) ^ 

Kann man sich Vorkenntnisse anrechnen lassen? ^ 

#Antwort: Antrag auf Anrechnung von Vorkenntnissen

Vorkenntnisse können angerechnet werden. Die Anrechnung folgt dabei dem Leitbild der Durchlässigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung sowie dem Anspruch von lebenslangen Lernen (Long Live Learning - LLL). Dabei wird zwischen formalen, non-formalen und informellen Kompetenzen unterschieden:

formale Kompetenzen non-formaler Kompetenzen informelle Kompetenzen
Vorkenntnisse, welche im Rahmen von zertifizierten Bildungsangeboten (z.B. berufliche Aus- und Weiterbildung, akkreditierte Studiengänge) erworben wurden Vorkenntnisse, welche in nicht zertifizierten Bildungsangeboten (z.B. nicht akkreditierte Weiterbildung) erworben wurden Vorkenntnisse, welche durch Praxis- und Berufs-Erfahrung erworben wurden
"Anerkennung" "Anrechnung" "Anrechnung"
bei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs) bei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs) bei Gleichwertigkeit (Inhalt und Umfang des Kompetenz-Erwerbs)
Nachweis durch Zertifikat, Zeugnisse oder Abschluss-Urkunde mit Darstellung des Kompetenz-Erwerbs und der Lehrinhalte (z.B. Auszug aus dem Curriculum bzw. Rahmenlehrplan) sowie Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung Nachweis durch Teilnahme-Bestätigungen mit detaillierter Darstellung der Lehrinhalte, Themengebiete sowie Ansprechperson der jeweiligen Einrichtung Portfolio für die Anrechnung von Vorkenntnissen mit Bestätigung des Arbeitgebers inkl. Auflistung der Tätigkeit(en) und Dauer sowie ausgewählte Arbeitsproben
Leistungsbewertung / Note des als Vorkenntnis beantragten Kompetenz-Erwerbs mit mindestens "bestanden"

Die Äquivalenz / Gleichwertigkeit der Vorkenntnisse mit dem Kompetenz-Erwerb der Lehr-Veranstaltung bzw. des Moduls kann mit den Beschreibungen im ausführlichen Curriculum auf der Homepage des Studiengangs bzw. in der Studienordnung selbstständig verglichen werden.

Prinzipiell wird zwischen pauschalen und individuellen Anrechnungen bzw. Anerkennungen unterschieden:

pauschale Anrechnung bzw. Anerkennung individuelle Anrechnung bzw. Anerkennung
die Vorkenntnisse aus zertifizierten oder nicht zertifizierten Bildungsangeboten wurden bereits auf die Gleichwertigkeit zu den entsprechenden Lehr-Veranstaltungen / Modulen geprüft es liegt (noch) keine Prüfung der Gleichwertigkeit zu den entsprechenden Lehr-Veranstaltungen / Modulen vor
Anerkennung bzw. Anrechnung mit ausgefülltem Antrags-Formular + "bestandenen" Zertifikaten, Zeugnissen oder Abschluss-Urkunden; keine Darstellung des Kompetenz-Erwerbs und der Lehrinhalte sowie Ansprechpersonen notwendig ausgefülltes Antrags-Formular + je nach Art der Kompetenz entsprechende Unterlagen (siehe oben)
Achtung:

Einige Universitäten und Hochschulen begrenzen die Anzahl an angerechneten Leistungen bei weiterführenden Studien (Master, Doktorat). Siehe auch > Bescheid

Achtung:

Aufgrund von Vorkenntnissen angerechnete Inhalte können in der Abschlussprüfung gefragt werden.

Anrechnung für Jahrgangssprecher:innen, Studiengangssprecher:innen oder Mandatar:innen in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) ^ 

Das österreichische "Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz" (HSG) bietet in §31 für das wichtige Engagement der Studierendenselbstverwaltung und der Mitwirkung in der Selbstverwaltung innerhalb der Hochschulen die Möglichkeit zur Anrechnung von Workload auf ausgewiesene Module bzw. Lehrveranstaltungen. Die Anrechnungsmöglichkeit bezieht sich laut HSG §31 auf die ununterbrochene Ausübung der Funktion während eines Semesters.

Als Studiengangsleiter bin ich sehr dankbar für die große Unterstützung der Jahrgangssprecher:innen, Studiengangssprecher:innen und ÖH-Funktionär*innen. Ohne dieses zusätzliche und nicht immer ganz leichte Engagement wären wir keine Hochschule, welche sich weltweit durch die Selbstverwaltung und demokratischen Mitbestimmungsrechte auszeichnet. Gleichzeitig ist es eine sehr gute Möglichkeit "hinter die Kulissen" zu schauen. Wer einmal einen akademischen Beruf anstrebt, punktet mit diesem Insider-Wissen im Lebenslauf. Danke für eure Arbeit!
Art der Tätigkeit Anrechnung Workload pro Semester
Jahrgangssprecher:in 2 ECTS = 50 Stunden
Studiengangssprecher:in 2 ECTS = 50 Stunden
Mandatar:in 6 ECTS = 150 Stunden
ÖH-Vorsitzende 8 ECTS = 200 Stunden

Die Anrechnungsmöglichkeit bezieht sich ausschließlich auf vorgegebene Module / Lehrveranstaltungen. Siehe auch > Liste der pauschalen Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeiten

Bei der Anrechnung kann der Workload nicht mehrmals verwendet werden! Selbstverständlich kann diese Anrechnung ausschließlich im laufenden Semester bzw. für zukünftige Semester angerechnet werden.

Achtung:

Die Anrechnung der Engagements wird im Zeugnis eigens ausgewiesen. Nicht alle internationalen Hochschulen haben solche Regelungen und es kann zu Nachfragen bei der Bewerbung z.B. zu einem Master- oder Doktoratsstudium kommen. Einige Universitäten und Hochschulen begrenzen die Anzahl an angerechneten Leistungen bei weiterführenden Studien (Master, Doktorat). Siehe auch > Bescheid

Achtung:

Angerechnete Inhalte können in der Abschlussprüfung gefragt werden.

Liste mit pauschalen Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeiten formaler und non-formaler Kompetenzen ^ 

Diese Liste gilt ausschließlich für die Studiengangs-Bereiche Energie- & Nachhaltigkeits­management sowie Facility Management & Immobilien­wirtschaft. Bei entsprechenden Vorkenntnissen ist ausschließlich das Abschluss-Zeugnis, das Zertifikat oder die Teilnahme-Bestätigung einzureichen. Vergleichbarer Kompetenzerwerb aus einem Studium und informelle Kompetenzen sind nicht aufgelistet. Diese Liste wird regelmäßig erweitert.

In diesen Listen sind alle bekannten schulischen Vorkenntnisse sowie Kompetenzen durch Berufsausbildung erfasst.

Sollte in einer Zelle keine anrechenbare Vorkenntnis zu finden sein, ist dieses Modul bzw. diese Lehrveranstaltung nicht pauschal anrechenbar!

Energie- & Nachhaltigkeits­management / Energiewirtschaft (Bachelor) ^ 

Modul (ECTS) ab Jahrgang 2020 pauschal anrechenbare Vorkenntnisse nicht anrechenbar mit alleinigen Abschlüssen Möglichkeit für Anrechnung als ÖH Funktionär:in
Grundlagen Energie- & Nachhaltigkeits­management (7 ECTS) NEIN
Grundlagen der Energietechnologien (7 ECTS) HTL Elektrotechnik, HTL Gebäudetechnik Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in, Installations- und Gebäudetechniker:in, Elektroniker:in für Energie- & Gebäudetechnik NEIN
Grundlagen Elektrotechnik (6 ECTS) HTL Elektrotechnik, HTL Gebäudetechnik, Ausbildung im Bereich Elektronik NEIN
Fremdsprache I, II, III (3, 5, 4 ECTS) bei Nachweis auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ist eine andere Fremdsprache zu wählen JA
Introduction to Business Administration & Economics (6 ECTS) Handelsakademie, Betriebswirt:in, Bankkauffrau:mann, Unternehmer:innen-Prüfung der WKO, FOS Wirtschaft, HBLFA Gymnasium Wahlfach JA
Innovationsmanagement (4 ECTS) NEIN
Digitization in Energy & Sustainability Management (9 ECTS) HTL Informatik, Fachinformatiker:in, Staatlich geprüfte:r Informatiker:in, IT-Systemelektroniker:in, Systeminformatiker:in, Softwareentwickler:in Wahlpflichtfach im Gynasium NEIN
Regenerative Energieerzeugung (6 ECTS) HTL Gebäudetechnik, HTL Umwelttechnik, Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in, Installations- und Gebäudetechniker:in, Elektroniker:in für Energie- & Gebäudetechnik NEIN
Ausgewählte Themen Betriebswirtschaftslehre (8 ECTS) JA
Ausgewählte Themen Volkswirtschaftslehre (10 ECTS) NEIN
Ausgewählte Themen Soziale Kompetenzen & Präsentation (7 ECTS) Management-Kurse, Kompetenzen aus dem sekundären Bildungsbereich JA, es können Leistungen im Umfang des Workloads angerechnet werden, die Gesamtnote wird aus den verbleibenden Leistungen im Portfolio errechnet
Ausgewählte Themen wissenschaftliche & empirische Methoden (5 ECTS) NEIN
Praxisprojekt I, II (6, 5 ECTS) JA. Jahrgangssprecher:innen und Studiengangssprecher:innen können im Praxisprojekt II 10x Kamingespräche anrechnen lassen
Energiemärkte (4 ECTS) NEIN
Innovative Mobilitätskonzepte (6 ECTS) HTBLuVA Elektrotechnik mit Schwerpunkt eMobilität NEIN
Regionale Energiekonzepte (5 ECTS) HTL Gebäudetechnik, HTL Umwelttechnik, Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in, Installations- und Gebäudetechniker:in, Elektroniker:in für Energie- & Gebäudetechnik NEIN
Smarte Energiesysteme (9 ECTS) HTL Gebäudetechnik, HTL Umwelttechnik, Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in, Installations- und Gebäudetechniker:in, Elektroniker:in für Energie- & Gebäudetechnik NEIN
Investition & Finanzierung (4 ECTS) NEIN
Energy Audit (10 ECTS) Workload Anrechnung von 6 ECTS (kummuliert möglich, wenn noch nicht anderweitig angerechnet) für die Leistung des Projektes WinterSchool anrechnen lassen, in diesem Fall zählt ausschließlich die Leistungsbeurteilung, welche nicht aus dem Projekt stammt
Umwelt- & Nachhaltigkeitsaudit (7 ECTS) NEIN
Berufspraktikum (22 ECTS) Nachweis von mind. 475 Stunden Tätigkeit in den Studiengangs-Bereichen ab Mitte 5. Semester Anrechnung Workload-Stunden pro Semester (kummuliert möglich, wenn noch nicht anderweitig angerechnet)
Lehrveranstaltung bis Jahrgang 2019 pauschal anrechenbare Vorkenntnisse nicht anrechenbar mit alleinigen Abschlüssen Möglichkeit für Anrechnung als ÖH Funktionär:in
Marketing Handelsakademie, Unternehmer:innen-Prüfung der WKO NEIN

Energie- & Nachhaltigkeits­management / Europäische Energie­wirtschaft (Master) ^ 

Modul (ECTS) ab Jahrgang 2021 pauschal anrechenbare Vorkenntnisse nicht anrechenbar mit alleinigen Abschlüssen Möglichkeit für Anrechnung als ÖH Funktionär:in
Projektmanagement (6 ECTS) JA
Kompendium Energietechnologien (5 ECTS) Studium Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement, Energiewirtschaft oder Vergleichbares NEIN
Kompendium Energiewirtschaft & Nachhaltigkeit (5 ECTS) Studium Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement, Energiewirtschaft oder Vergleichbares NEIN
Innovative Enegiekonzepte (5 ECTS) NEIN
Stategic Business Management & HRM (5 ECTS) Studium BWL oder Vergleichbares Studium Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement, Energiewirtschaft oder Vergleichbares NEIN
Energiehandel & Marktprozesse (5 ECTS) NEIN
Datenanalyse & Empirische Methoden (5 ECTS) Wissenschaftliches Arbeiten aus dem Bachelor-Studium NEIN
Mobilitätsmanagement (5 ECTS) NEIN
Sicherheitsmanagement (5 ECTS) NEIN
Kreislaufwirtschaft & Bioökonomie (5 ECTS) NEIN
Markt- & Handelsstrategien (5 ECTS) NEIN
Investment & Risk Management (5 ECTS) NEIN
Innovative Geschäftsmodelle (5 ECTS) NEIN
Asset & Portfoliomanagement (5 ECTS) NEIN
Praxisprojekt (5 ECTS) JA
International Energy & Sustainability Management - Project (5 ECTS) JA
International Energy & Sustainability Management - Practice, Research & Study Trip (3 ECTS) Studienreise aus dem Bachelor NEIN

Facility Management & Immobilien­wirtschaft (Bachelor) ^ 

Modul (ECTS) ab Jahrgang 2020 pauschal anrechenbare Vorkenntnisse nicht anrechenbar mit alleinigen Abschlüssen Möglichkeit für Anrechnung als ÖH Funktionär:in
Grundlagen Immobilien­wirtschaft (7 ECTS) Immobilien-Kauffrau:mann, Vorbereitungs-Lehrgang zur Befähigungs-Prüfung Makler-Hausverwalter-Bauträger NEIN
Grundlagen Facility Management (6 ECTS) Certified Facility Manager (CFM) oder vergleichbare Weiterbildung Immobilien-Kauffrau:mann, Vorbereitungs-Lehrgang zur Befähigungs-Prüfung Makler-Hausverwalter-Bauträger NEIN
Bautechnik I, II (6 ECTS, 7 ECTS) HTL Hochbau, HTL Bautechnik, HTL Holztechnik, Zimmerer:in bzw. Zimmerei, Bautechniker:in, Bautechnischen Zeichner:in bzw. Bauzeichner:in NEIN
Fremdsprache I, II, III (3, 5, 4 ECTS) berufsbegleitendes Studium: nachgewiesene Englisch-Kenntnisse auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) Vollzeit-Studium: bei Nachweis auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ist eine andere Fremdsprache zu wählen JA
Wissenschaftliche & empirische Methoden (7 ECTS) Vorwissenschaftliche Arbeiten, W-Seminar-Arbeiten oder Vergleichbares aus dem sekundären Bildungsbereich (Schule) NEIN
Recht für Facility Management & Immobilien­wirtschaft (6 ECTS) Immobilien-Kauffrau:mann, Vorbereitungs-Lehrgang zur Befähigungs-Prüfung Makler-Hausverwalter-Bauträger (nur in Kombination Bau + Betrieb) NEIN
Real Estate Finance and Investment (6 ECTS) Immobilien-Kauffrau:mann, Vorbereitungs-Lehrgang zur Befähigungs-Prüfung Makler-Hausverwalter-Bauträger NEIN
Fundamentals of Business Administration & Economics (6 ECTS) Handelsakademie, Betriebswirt:in, Bankkauffrau:mann, Unternehmer:innen-Prüfung der WKO, FOS Wirtschaft, HBLFA Gymnasium Wahlfach JA
Ausgewählte Themen Betriebswirtschaftslehre (8 ECTS) Kompetenzen aus dem sekundären Bildungsbereich JA
Ausgewählte Themen Volkswirtschaftslehre (10 ECTS) Kompetenzen aus dem sekundären Bildungsbereich NEIN
Ausgewählte Themen Soziale Kompetenzen & Präsentation (7 ECTS) Management-Kurse, Kompetenzen aus dem sekundären Bildungsbereich JA, es können Leistungen im Umfang des Workloads angerechnet werden, die Gesamtnote wird aus den verbleibenden Leistungen im Portfolio errechnet
Ausgewählte Themen wissenschaftliche & empirische Methoden (5 ECTS) Kompetenzen aus dem sekundärer Bildungsbereich NEIN
Immobilienbewertung (4 ECTS) Prüfung zur:m Sachverständigen Immobilienverwertung oder vergleichbare Weiterbildung NEIN
Facility Services (5 ECTS) HTL Umwelttechnik, Certified Facility Manager (CFM) oder vergleichbare Weiterbildung NEIN
Technische Gebäudeausrüstung I, II (6, 5 ECTS) HTL Gebäudetechnik, Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in, Installations- und Gebäudetechniker:in NEIN
Immobilienentwicklung NEIN
Praxisprojekt I, II (6, 5 ECTS) JA. Jahrgangssprecher:innen und Studiengangssprecher:innen können im Praxisprojekt II 10x Kamingespräche anrechnen lassen
Immobilienbewirtschaftung Immobilien-Kauffrau:mann, Vorbereitungs-Lehrgang zur Befähigungs-Prüfung Makler-Hausverwalter-Bauträger NEIN
International Facility Management & Real Estate Development - Project & International Week (12 ECTS) Workload Anrechnung von 6 ECTS (kummuliert möglich, wenn noch nicht anderweitig angerechnet) für die Leistung des Projektes WinterSchool und/oder 6 ECTS (kummuliert möglich, wenn noch nicht anderweitig angerechnet) für die Leistung "WinterSchool" anrechnen lassen, in diesem Fall zählt ausschließlich die Leistungsbeurteilung, welche nicht aus dem Projekt stammt
Berufspraktikum (22 ECTS) Nachweis von mind. 475 Stunden Tätigkeit in den Studiengangs-Bereichen ab Mitte 5. Semester Anrechnung Workload-Stunden pro Semester (kummuliert möglich, wenn noch nicht anderweitig angerechnet)
Lehrveranstaltung bis Jahrgang 2019 pauschal anrechenbare Vorkenntnisse nicht anrechenbar mit alleinigen Abschlüssen Möglichkeit für Anrechnung als ÖH Funktionär:in
Technische Gebäudeausrüstung I - Heizung, Lüftung, Klima HTL Gebäudetechnik, Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in NEIN
Technische Gebäudeausrüstung II - Sanitär & Sonderthemen HTL Gebäudetechnik, Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in, Installations- und Gebäudetechniker:in NEIN
Immobilien-Bewirtschaftung Immobilien-Kauffrau:mann, Vorbereitungs-Lehrgang zur Befähigungs-Prüfung Makler-Hausverwalter-Bauträger NEIN
Recht für Immobilien-Management Immobilien-Kauffrau:mann, Vorbereitungs-Lehrgang zur Befähigungs-Prüfung Makler-Hausverwalter-Bauträger NEIN
Energie-Management HTL Gebäudetechnik, Heizungs-Sanitär-Klimatechniker:in, Meister HKLS NEIN
Praxisprojekt I, II JA

Facility- & Immobilienmanagement (Master) ^ 

Modul (ECTS) ab Jahrgang 2021 pauschal anrechenbare Vorkenntnisse nicht anrechenbar mit alleinigen Abschlüssen Möglichkeit für Anrechnung als ÖH Funktionär:in
Projektmanagement (6 ECTS) JA
Kompendium Energietechnologien (5 ECTS) Studium Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement, Energiewirtschaft oder Vergleichbares NEIN
Kompendium Energiewirtschaft & Nachhaltigkeit (5 ECTS) Studium Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement, Energiewirtschaft oder Vergleichbares NEIN
Innovative Enegiekonzepte (5 ECTS) NEIN
Stategic Business Management & HRM (5 ECTS) Studium BWL oder Vergleichbares Studium Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement, Energiewirtschaft oder Vergleichbares NEIN
Energiehandel & Marktprozesse (5 ECTS) NEIN
Datenanalyse & Empirische Methoden (5 ECTS) Wissenschaftliches Arbeiten aus dem Bachelor-Studium NEIN
Mobilitätsmanagement (5 ECTS) NEIN
Sicherheitsmanagement (5 ECTS) NEIN
Kreislaufwirtschaft & Bioökonomie (5 ECTS) NEIN
Markt- & Handelsstrategien (5 ECTS) NEIN
Investment & Risk Management (5 ECTS) NEIN
Innovative Geschäftsmodelle (5 ECTS) NEIN
Asset & Portfoliomanagement (5 ECTS) NEIN
Praxisprojekt (5 ECTS) JA
International Energy & Sustainability Management - Project (5 ECTS) JA
International Energy & Sustainability Management - Practice, Research & Study Trip (3 ECTS) Studienreise aus dem Bachelor NEIN

Wie lässt sich die Gleichwertigkeit des Umfangs berechnen? ^ 

#Antwort: 1 ECTS = 25 Stunden

Diese Zeit muss mindestens durch entsprechende Lehrinhalte bei der Anrechnung bzw. Anerkennung formaler bzw. non-formaler Kompetenzen aus Studium, Berufsausbildung oder durch Weiterbildungs-Kurse nachgewiesen werden.

Beim Umfang der Vorkenntnisse aus der Praxis bzw. dem Beruf muss eine entsprechend lange Beschäftigung mit den in den anzurechnenden Lehreinheiten gegeben sein. Dies klingt vage und unpräzis? Ist es auch ;-) Die Einschätzung, ob die Praxis- oder Beschäftigungszeit für eine Anrechnung ausreicht obliegt der Beurteilung der Studiengangs­leitung. Die Einreichung der Unterlagen hat immer ausschließlich über den Study Support zu erfolgen!

Welche Vorkenntnisse kann ich nicht(!) anrechnen bzw. anerkennen lassen? ^ 

#Antwort: Kompetenzerwerb und Workload müssen äquivalent sein

nicht angerechnet werden können:

  • Vorkenntnisse mit weniger ECTS oder Lehreinheiten als die anzurechnende oder anzuerkennende Lehrveranstaltung bzw. das Modul
  • Vorkenntnisse mit anderem Kompetenzerwerb als die anzurechnende oder anzuerkennende Lehrveranstaltung bzw. das Modul
  • Vorkenntnisse z.B. aus dem Bachelor-Studium, welche als Voraussetzung für die Lehrveranstaltung bzw. das Modul im Curriculum des Master-Studium genannt werden
  • Vorkenntnisse, welche im Ausland erworben wurden
Achtung:

Abgelehnt werden Anträge auch, wenn benötigte Unterlagen und Dokumente fehlen. Aus diesem Grund bitte unbedingt vorab die benötigten Dokumente und Nachweise prüfen.

Was ist der Unterschied zwischen Lehrinhalten und Kompetenzerwerb? ^ 

Für die Anrechnung zählt ausschließlich der Kompetenzerwerb und nicht die Lehrinhalte

Während Lehrinhalte (vor allem in der sehr kurzen Darstellung eines Curriculums) z.B. zwischen Bachelor- und Master-Studium ähnlich lauten können, kann sich die Lehreinheit im Kompetenzerwerb (auch Lernergebnisse genannt) unterscheiden. So werden z.B. in vielen Lehreinheiten im Master-Studium der Studiengangsbereiche Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement sowie Facility Management & Immobilienwirtschaft auf strategisches Management gesetzt, während der Bachelor operativer ausgerichtet ist.

Beispiel ist z.B. der Lehrinhalt und Kompetenzerwerb "Wissenschaftliches Arbeiten" im Bachelor- & Master-Studium.

Lehrinhalt Kompetenz­erwerb Bachelor Kompetenz­erwerb Master
Wissenschaft und wissenschaftliche Sprache Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens zu beschreiben und anzuwenden
Literaturrecherche Fachliteratur zu recherchieren, zu bewerten und zu zitieren
Zitation und Quellenarbeit, Vermeidung von Plagiaten wissenschaftliche Methoden der Literaturanalyse darzustellen und anzuwenden
Forschungspraxis und faktenbasierte Entscheidungen Zusammenhänge zwischen Forschungspraxis und faktenbasierten Entscheidungsprozessen in der Berufspraxis zu verstehen,
qualitative und quantitative Methoden, Forschungsdesign und Formen der Datenerhebung (z.B. Interview, Fragebogen, Beobachtung, Feld- und Laborstudie, Experiment, Simulation) Stärken und Einsatzgebiete qualitativer und quantitativer Methoden für eine empirische Forschung zu beurteilen und beispielhaft anzuwenden
Grundlagen Exposé für die Masterarbeit die Rolle von theoretischen Grundannahmen und Begriffen im Forschungsprozess und beim Forschungsdesign zu verstehen

Die Vorkenntnisse und der erfolgte Kompetenzerwerb des Bachelor-Studiums sind nicht äquivalent zu dem Kompetenzerwerb des Master-Studiums. Eine Anrechnung bzw. Anerkennung kann daher nicht erfolgen.

Können Inhalte aus dem verpflichtenden Auslandssemester im 4., 5. bzw. 6. Semester der Bachelorstudiums angerechnet werden? ^ 

#Antwort: Nein

Inhalte aus dem verpflichtenden Auslandssemester können nicht in den folgenden Semestern angerechnet werden. Im gleichen Studiengang können keine Vorkenntnisse aus Lehrinhalten desselben Studiengangs angerechnet werden (sonst könnten nicht die für den Abschluss geforderten ECTS zusammen kommen). Auch das Auslandssemester muss zwingend Inhalte für den Fachbereich des Studiengangs liefern. Gerade in unseren Studiengangsbereichen sind die Inhalte sehr breit und viele Kurse im Ausland zugelassen. Dennoch können keine ähnlichen Inhalte angerechnet werden. Dies gilt auch für Fremdsprachenkenntnisse. Das Auslandssemester unterstützt das Praktizieren der im Studium gewählten Fremdsprache. Im 5. Semester werden die Kompetenzen dann in dem jeweiligen Niveau finalisiert. Diese Entscheidung des Entwicklungsteams soll zu einer vertiefenden und angewendeten Kompetenz bei allen Bachelor-Studierenden führen.

Können Inhalte aus dem Bachelor- im Master-Studium anerkannt werden? ^ 

#Antwort: meist nicht

Prinzipiell ist dies bei äquivalentem Kompetenzerwerb und Workload möglich. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass Lehrinhalte im Master-Studium meist das strategische Management fokussieren während im Bachelor meist operative Kompetenzen erworben werden. Dies entspricht dann nicht äquivalenten Inhalten und kann daher nicht als Vorkenntnis anerkannt werden.

Tipp:

Sind Lehrinhalte ähnlich denen der im Studiengangsbereich angebotenen Inhalte und Kompetenzen des BAchelor-Studiums, können die Vorkenntnisse meist nicht angerechnet werden. Eine Ausnahme bilden hier die "Kompendiums"-Module im 1. Semester des Master-Studiengangs (ab 2021). Die Studienordnungen der Bachelor-Studiengänge finden sich auf der Homepage der FH Kufstein.

Können berufliche Kompetenzen im Master-Studingang anrechnet werden? ^ 

#Antwort: meist nur wenn strategisches Management nachgewiesen werden kann

Alle Master-Studiengänge im Studiengangsbereich Energie- & Nachhaltigkeits­management sowie Facility Management & Immobilien­wirtschaft fokussieren auf strategisches Management. Operative Kompetenzen werden in den Bachelor-Studiengängen vermittelt. Für eine Anrechnung von non-formalen bzw. informellen Vorkenntnissen ist es daher wichtig den Nachweis der strategisch ausgerichteten Kompetenzen nachvollziehbar darzustellen.


Anerkennungs-Prozess ^ 

Wie kann ich Vorkenntnisse anrechnen lassen? ^ 

#Antwort: Antrag auf Anrechnung von Vorkenntnissen

Hierfür sind folgende Schritte notwendig:

Prozess zur Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorleistungen

  1. selbstständiges Prüfen der Gleichwertigkeit / Äquivalenz der Vorkenntnisse mit dem Kompetenz-Erwerb der Lehr-Veranstaltung bzw. des Moduls aus dem Curriculum auf der Homepage des Studiengangs bzw. der Studienordnung (nicht aus dem Syllabus auf moodle!). Hierbei muss die Gleichwertigkeit in Inhalt und Umfang gegeben sein. Für die Umrechnung des Umfangs gilt 1 ECTS = 25 Stunden. Achtung: Im Curriculum bzw. der Studienordnung insgesamt oder zur jeweiligen Lehrveranstaltung bzw. zum jeweiligen Modul vorausgesetzte Vorkenntnisse können nicht angerechnet bzw. anerkannt werden.
  2. sammeln aller notwendigen Informationen bzw. erstellen eines Portfolios für den Antrag
  3. ausfüllen des Antrags-Formulars + Hinzufügen der Nachweise bzw. des Portfolios (alles in einem pdf) und einreichen über das Ticket-System des Study Managements im FH.checkin (bitte keine Originale, sondern ausschließlich gut lesbare Kopien bzw. Scans abgeben)
  4. prüfen durch die Studiengangs­leitung mit Genehmigung oder Ablehnung
  • in der Notenübersicht erscheint ein credit transfer (ct) und erst damit ist die Anrechnung bzw. Anerkennung genehmigt
  • wenn der Antrag abgelehnt wird, muss das Modul bzw. die Lehrveranstaltung absolviert werden.

Der Prozess der hochschulinternen Bearbeitung des Antrages kann bis zu 2 Wochen betragen. In dieser Zeit rate ich die Lehrveranstaltung bzw. das Modul zu besuchen, um bei einer etwaigen Ablehnung die Lerninhalte mit zu bekommen.

Frist zur Antragsstellung

Der Antrag auf Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorkenntnissen ist spätestens 7 Tage nach der 1. Lehr-Veranstaltungs- bzw. Moduleinheit zu stellen. Später abgegebene Anträge werden nicht mehr bearbeitet!

keine Genehmigung durch die Lektor*innen

Die Anträge in den Studiengangs-Bereichen Energie- & Nachhaltigkeits­management und Facility Management & Immobilien­wirtschaft werden ausschließlich durch die Studiengangs­leitung begutachtet und genehmigt. Ein Einholen der Zustimmung der Lektor:innen ist nicht(!) vorgesehen. Dies ist abweichend zu den auf dem Formular angegebenen Feldern zu beachten! Daher müssen alle Anträge inkl. der notwendigen Dokumente direkt beim Study Support eingereicht werden.

Wann kann ich Vorkenntnisse anrechnen lassen? ^ 

Die Vorkenntnisse können immer nur am Anfang des jeweiligen Semester angerechnet bzw. anerkannt werden, in dem die Lehreinheiten stattfinden. Stelle deine Vorkenntnisse mit allen erforderlichen Unterlagen zusammen und schicke diese frühestens 2 Wochen vor Semesterstart und spätestens 7 Tage nach Beginn der Lehr-Veranstaltung bzw. des Moduls über das Ticket-System im FH.checkin an das Study Management.

Die jeweiligen Lektor:innen müssen nicht in diesen Prozess einbezogen werden. Daher kannst du auch ohne eine Lehreinheit zu besuchen um eine Anrechnung bzw. Anerkennung ansuchen.

Unterlagen selbst prüfen:

Bitte alle Unterlagen für 1x Anrechnung bzw. Anerkennung in 1x pdf zusammenstellen. Unterlagen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht bearbeitet!

keine Anrechnung über weitere Semester:

Anträge auf Anrechnung von Vorkenntnissen können ausschließlich im Semester des Moduls bzw. der Lehreinheiten eingereicht werden.


benötigte Dokumente ^ 

Wo finde ich das Antrags-Formular für die Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorkenntnissen? ^ 

Alle Formulare finden sich im FH.checkin.

Welche Dokumente / Nachweise benötige ich für die Anrechnung meiner Vorkenntnisse? ^ 

#Antwort: abhängig von Art der Vorkenntnisse

Je nach Art der Vorkenntnisse und Kompetenzen werden unterschiedliche Dokumente benötigt.

Prozess zur Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorleistungen

Vorkenntnisse / Kompetenzen Dokumente
pauschal anrechenbar (siehe Liste der pauschalen Anrechnung- und Anerkennungsmöglichkeiten)
  1. Antrags-Formular
  2. Abschluss-Zeugnis
    formale Kompetenzen (z.B. Studium, Berufsausbildung)
    1. Antrags-Formular
    2. Zeugnis mit Teilnote(n)
    3. detaillierte Lehrinhalte mit Kompetenzerwerb
      non-formale Kompetenzen (z.B. Weiterbildungs-Kurse) wenn Lehreinheiten 1 Kurs >= ECTS der anzurechnenden Lehr-Veranstaltung / des Moduls
      1. Antrags-Formular
      2. Zeugnis mit Teilnote(n) oder Teilnahme-Bestätigung
      3. detaillierte Lehrinhalte mit Kompetenzerwerb inkl. Dauer des Kurses
      4. Ansprechperson der jeweiligen Bildungs-Einrichtung
        non-formale Kompetenzen (z.B. Weiterbildungs-Kurse) wenn Lehreinheiten mehrere Kurse >= ECTS der anzurechnenden Lehr-Veranstaltung / des Moduls
        1. Antrags-Formular
        2. Portfolio
        3. Zeugnis mit Teilnote(n) oder Teilnahme-Bestätigung
        4. detaillierte Lehrinhalte mit Kompetenzerwerb inkl. Dauer des Kurses
        5. evtl. Arbeitsproben
          informelle Kompetenzen (z.B. Praxis- oder Berufs-Erfahrung)
          1. Antrags-Formular
          2. Portfolio
          3. Arbeits- oder Praxisbestätigung inkl. Dauer
          4. evtl. Arbeitsproben

            Achtung: Vorausgesetzte Vorkenntnisse im Curriculum bzw. der Studienordnung bzw. zur jeweiligen Lehrveranstaltung / zum jeweiligen Modul können nicht angerechnet bzw. anerkannt werden.

            Mindest-Kriterien für die Einreichung des Antrags ^ 

            • alle Dokumente müssen in 1x pdf zusammengefasst werden (Antrag und Anhänge müssen in einem Dokument zusammengefasst werden)

            • 1x Antrag für jedes anzurechnende Modul bzw. jede Lehrveranstaltung (keine Mehrfachanrechnungen in einem Dokument)

            • auf der 1. Seite des pdf-Dokuments muss der Antrag stehen (1. Seite ist beim öffnen des Dokuments sofort und ohne scrollen sichtbar)

            • Anträge ausschließlich an den Study Support schicken (keine Anträge vorab oder in CC an die Studiengangsleitung schicken)

            Was ist, wenn ich nicht alle notwendigen Unterlagen einreiche? ^ 

            #Antwort: Ablehnung des Antrages

            Liegen nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, wird die Anrechnung bzw. Anerkennung abgelehnt. Aus diesem Grund bitte unbedingt vorab die benötigten Dokumente und Nachweise prüfen.

            Wie wird ein Portfolio für die Anrechnung von Vorkenntnissen erstellt? ^ 

            #Antwort: ausführliche schriftliche Erläuterung

            Sollte bei informellen Kompetenzen keine kompetenzorientierte Arbeits-Beschreibung vorliegen (sondern beispielsweise nur eine Auflistung der Inhalte oder Themengebieten) so ist ein Portfolio zu erstellen. Dabei ist folgende Struktur sinnvoll:

            1. für die Anrechnung relevante Kompetenzen bzw. Lernergebnisse anhand des Lebenslaufes, von Zeugnissen, Zertifikaten, Arbeitsproben, ... beschreiben
            2. diese Kompetenzen bzw. Lernergebnisse dem Kompetenz-Erwerb der Lehr-Veranstaltung bzw. des Moduls gegenüberstellen und die Äquivalenz / Gleichwertigkeit begründen
            Achtung:

            Für jede Lehrveranstaltung / jedes Modul ist jeweils ein eigenes Portfolio zu erstellen.

            Beschreibungen der Kompetenzen einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls finden sich im Curriculum bzw. der Studienordnung

            In der Studienordnung bzw. Curriculum auf der Homepage finden sich die Kompetenzbeschreibungen. Das ist z.B. für die eine Lehrveranstaltung "Kostenrechnung":

            Die Absolventinnen sind in der Lage: - Grundlagen und Begriffe des externen und internen Rechnungswesens zu benennen und anzuwenden - Elemente und Vorgehensweise bei der Buchführung anzuwenden - Auswirkung von üblichen Geschäftsvorfällen auf die Jahresabschlussrechnungen (Bilanz und GuV) darzustellen - Kostenkalkulationen und Erfolgsrechnungen (Vollkosten- und Teilkostenrechnung) zu erstellen und zu analysieren - Grundlagen der Finanzierung zu benennen und einfache Finanzplanungen durchführen zu können - alternative Formen der Finanzierung zu benennen

            Vorlage für ein Portfolio für die Anrechnung von Vorkenntnissen
            Was ist eine kompetenzorientierte Beschreibung?

            Kompetenzorientierte Beschreibungen stellen das tatsächlich Gelernte dar. Es wird also benannt, was die Teilnehmer:innen bzw. Mitarbeiter:innen können. Im Gegensatz dazu sind Lerninhalte nur die Auflistung der einzelnen Inhalte. Kompetenzorientierte Beschreibungen verwenden aktive Verben wie beispielsweise:

            • Wissen: definieren, beschreiben, identifizieren, kennzeichnen, auflisten, benennen, umreißen, wiedergeben, sich erinnern, auswählen, feststellen, darstellen, Kenntnis haben von, entnehmen, gliedern, erzählen, schreiben, erkennen, messen, betonen, wiederholen, berichten, wissen
            • Verstehen: interpretieren, übersetzen, schätzen, begründen, verstehen, umformen, klären, verteidigen, unterscheiden, erklären, erweitern, verallgemeinern, veranschaulichen, durch ein Beispiel erläutern, folgern, umschreiben, voraussagen, neu schreiben, zusammenfassen, diskutieren, vorführen, berichten, darstellen, umformulieren, identifizieren, illustrieren, hinweisen, finden, auswählen, verstehen, repräsentieren, benennen, formulieren, beurteilen, gegenüberstellen, übersetzen, einordnen, ausdrücken, vergleichen
            • Anwenden: anwenden, lösen, erstellen, darstellen, ändern, errechnen, entdecken, beeinflussen, modifizieren, durchführen, vorhersagen, vorbereiten, fertigen, sich beziehen auf, zeigen, nutzen, Beispiele geben, veranschaulichen, entwerfen, auswählen, erklären, finden, wählen, bewerten, praktizieren, illustrieren, verifizieren
            • Analysieren: erkennen, unterscheiden zwischen, bewerten, analysieren, aufschlüsseln, aufteilen, identifizieren, darstellen, folgern, umreißen, aufzeigen, sich beziehen auf, auswählen, trennen, teilen, unterteilen, vergleichen, gegenüberstellen, rechtfertigen, lösen, verwenden, untersuchen, schließen, kritisieren, hinterfragen, diagnostizieren, identifizieren, einteilen, erhellen
            • Bewerten: vorschlagen, darstellen, strukturieren, integrieren, formulieren, lehren, entwickeln, verbinden, sammeln, abfassen, schaffen, entwickeln, gestalten, erklären, hervorbringen, ändern, organisieren, planen, neu arrangieren, neu erstellen, sich beziehen auf, überprüfen, schreiben, zusammenfassen, erzählen, begründen, umformulieren, berichten, verändern, argumentieren, ordnen, auswählen, regeln, verallgemeinern, ableiten, schließen, aufbauen, erzeugen, synthetisieren, zusammensetzen, vorschlagen, erweitern
            • Gestalten: beurteilen, loben, bewerten, schließen, vergleichen, gegenüberstellen, beschreiben, kritisieren, unterscheiden, rechtfertigen, verteidigen, evaluieren, einstufen, bestimmen, auswählen, werten, hinterfragen

            Im Rahmen eines Portfolios wird z.B. formuliert: "Ich bin in der Lage ... zu identifizieren und ... zu begründen." Weitere Beispiele finden sich im Ausführlichen Curriculum auf der Homepage des Studiengangs bzw. in der Studienordnung.


            Bescheid / Genehmigung bzw. Ablehnung ^ 

            Mein Antrag ist abgelehnt worden. Was kann ich tun? ^ 

            #Antwort: check die FAQs

            Anträge auf Anrechnung / Anerkennung von Vorkenntnissen werden abgelehnt wenn folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sind:

            • Vorkenntnisse sind inhaltlich nicht äquivalent zu dem Kompetenzerwerb des Moduls / der Lehrveranstaltung. Werden für die Qualifikationsziele des Studium nicht die wesentliche Inhalte nachgewiesen, können die Vorkenntnisse nicht angerechnet werden. Es kann daher sein, dass zwar einige aber nicht alle relevanten Kompetenzen bereits vorhanden sind. In solchen Fällen wird das Modul / die Lehrveranstaltung nicht anerkannt bzw. angerechnet.

            • der Workload zum Erwerb der Vorkenntnisse ist nicht äquivalent mit dem Workload des Moduls / der Lehrveranstaltung. Der Workload ist ein Indikator für die "fachliche Tiefe" des Kompetenzerwerbs und muss daher in der zeitlichen Dauer mindestens gleich lang sein, wie die curricularen Inhalte.

            • der Antrag enthält nicht genau eingegrenzte Informationen über die spezifischen Vorkenntnisse. Bitte nur die relevanten Informationen mitschicken!

            • die eingereichten Unterlagen sind nicht vollständig. Siehe hierzu die entsprechenden Infos zu den einzureichenden Unterlagen!

            • die eingereichten Unterlagen sind schlecht eingescannt bzw. fotografiert und nicht lesbar. Um die Äquivalenz der Vorkenntnisse zu beurteilen, müssen die Dokumente vollständig vorhanden und lesbar sein. Prüfe daher vor der Einreichung, ob Texte im Scann und den Bildern auch im pdf der Einreichung deutlich erkennbar sind.

            • der Antrag wurde zu spät gestellt. Siehe hierzu die die Fristen für die Einreichung der Anträge vor dem Start und nach Beginn des Moduls / der Lehrveranstaltung.

            Mein Antrag ist genehmigt. Was darf ich jetzt machen? ^ 

            #Antwort: keine Teilnahme

            Die Genehmigung des Antrages auf Anrechnung bzw. Anerkennung von Vorkenntnissen bedeutet folgendes:

            • keine Teilnahme an den Lehreinheiten. Auch ein "ich möchte mir das nochmal anhören" ist nicht gestattet. Wollen Inhalte nochmal auf Hochschulniveau gehört werden, darf kein Antrag auf Vorkenntnisse gestellt werden!

            • keine Teilnahme an den Leistungsbewertungen

            • Eintragung im Zeugnis (ct = anerkannte bzw. angerechnete fachliche Vorkenntnisse, cc = Anrechnung der Tätigkeit in der Österreichischen Hochschülerschaft ÖH bzw. als Vertretung im Jahrgang / Studiengang). Die entsprechenden ECTS werden dennoch gezählt.

            Achtung bei zu vielen Anrechnungen:

            einige Hochschulen verweigern die Zulassung zu weiterführenden Studiengängen bei einer zu hohen Anzahl an angerechneten Inhalten. Hierfür gibt es jedoch keine einheitlichen Regelungen, daher sollte im eigenen Interesse die Anrechnung von Vorkenntnissen nicht zu viel genutzt werden (Richtwert über das gesamte Studium: < 30 ECTS) .


            Wiederholung eines Studienjahres ^ 

            Anrechnung von Vorkenntnissen bei Wiederholung des Studienjahres ^ 

            #Antwort: Anrechnung der Leistungsbewertung >= 80%

            Für diese Form der Anrechnung nah Allgemeiner Studien- und Prüfungsordnung - ASPO - der Fachhochschule Kufstein Tirol i.d.a.g.F. ist auch ein Anrechnungsformular für jede anzurechnende Lehr-Veranstaltung auszufüllen. Als Nachweis der Noten, bitte ich die entsprechenden Semesterzeugnisse beizulegen.


             

             

            cc-by-sa | Christian Huber | 10.03.2021 | Impressum | Datenschutz